Seit dem Vertrag von Lissabon verfolgt die Europäische Union zusätzlich zu dem Ziel der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts auch die des territorialen Zusammenhalts. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Versuche, den territorialen Zusammenhalt zu definieren, doch bisher existiert noch keine anerkannte Definition. Jedoch ist allgemein bekannt, dass auf europäischer Ebene im Kohäsionsprozess territoriale Evidenz benötigt, ortsbasierte Ansätze implementiert, territoriale Dimensionen in der Politik verbessert und für integrierte Ansätze zur territorialen Entwicklung gesorgt werden müsse.
Außerdem muss das politische Augenmerk auf dem größeren territorialen Kontext liegen. Dies spielt im Zuge der Globalisierung eine zunehmend wichtige Rolle. Überlegungen zur strategischen Entwicklung sollten daher Chancen und Herausforderungen, die sich aus der verstärkten Globalisierung sowie der Vernetzung und der Schaffung neuer Märkte ableiten, berücksichtigen.
Diese Aspekte prägen derzeit den Gestaltungsprozess der 3. ESPON-Generation. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe, bestehend aus den 28 EU-Mitgliedstaaten und 4 Partnerstaaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz), ist mit der Aufgabe betraut, das Operationelle Programm für die ESPON-Periode 2014-2020 auszuarbeiten.
Grundlegende Erneuerungen für das ESPON-Programm wurden auf Ebene der Generaldirektoren festgelegt. Trotz dieser ersten Schritte, müssen weitere wichtige Diskussionen geführt und Konsense mit den beteiligten Ländern gefunden werden.